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Bei Haufe.de findet sich eine kurze Besprechung eines aktuellen Urteils des OLG Celle (StO 1/10) zur Frage, inwieweit es zulässig ist, dass sich ein Steuerberater und ein Unternehmen (hier: GmbH) eine Webseite teilen. Fazit: Keine grundsätzlichen Bedenken, Haufe.de rät aber zu Recht dazu, zumindest im Impressum die Geschäftsbereiche strikt zu trennen wobei der Steuerberater bitte an seine Pflichtangaben zu denken hat.


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