OLG Hamm: Bei GbR sorgfältige Angaben im Impressum
23. Februar 2010 eingestellt von jens.ferner
Bei einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts hat man im Impressum sauber und sorgfältig zu arbeiten. Das OLG Hamm (4 U 11/09) stellt so u.a. fest, dass der name der GbR nicht nach eigenem Gutdünken angepasst werden darf, sondern dem Handelsnamen entsprechen muss.
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