OVG NRW: Veranstalter eines Glückspiels und Impressum
23. Februar 2010 eingestellt von jens.ferner
Das OVG NRW (13 B 939/09) hält fest, dass es für die Beurteilung, wer ein (unerlaubtes) Glücksspiel veranstaltet, nicht auf evt. vorhandene Angaben im Impressum ankommt.
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